Derzeit gibt es keine Termine
Nutzen Sie die Gelegenheit für den nächsten Schritt:
✅ Höchste Sicherheit durch aktuelle Servertechnologien
✅ Leistungsstarke Infrastruktur für zukünftiges Wachstum
✅ Optimale Anbindung an Microsoft 365 und Cloud-Dienste
✅ Zuverlässige Datensicherung und moderne Sicherheitskonzepte
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Keine hohe Investition – einfach mieten statt kaufen
Müssen Sie wirklich jetzt in neue Server, Hardware und Lizenzen investieren?
Vielleicht möchten Sie Ihr Budget lieber in neue Produktionsmaschinen, zusätzliche Mitarbeiter oder andere wichtige Projekte investieren.
Mit der EBS Cloud ist das kein Problem.
Wir stellen Ihnen Ihre komplette IT-Infrastruktur als monatlichen Service zur Verfügung.
Ihre Vorteile:
• Keine hohen Einmalkosten
• Planbare monatliche Mietkosten
• Aktuelle Server- und Sicherheitslösungen
• Wartung und Updates inklusive
• Datensicherung nach Ihren Anforderungen
• Firewall- und Endpoint-Schutz
• Anbindung an Microsoft 365
• Skalierbar – Ihre IT wächst mit Ihrem Unternehmen
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Konzentrieren Sie sich auf Ihr Geschäft - wir kümmern uns um Ihre IT.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen zur Verfügung.
Herzlichst
Ihr EBS-Team
Ab sofort bitten wir Sie, Supportanfragen bevorzugt per E-Mail an helpdesk@ebs-koeln.de zu senden. Alle Nachrichten an diese Adresse werden automatisch in unserem Ticket-System erfasst und erhalten eine eindeutige Vorgangsnummer (Ticketnummer).
Dadurch ergeben sich für Sie und für uns mehrere Vorteile:
Schnellere und strukturierte Bearbeitung Ihrer Anliegen
Eindeutige Nachvollziehbarkeit aller Vorgänge
Klare Zuordnung von Anfragen und Antworten
Weniger Informationsverluste durch unterschiedliche Kommunikationswege
Transparente Dokumentation für beide Seiten
Die jeweilige Ticketnummer wird künftig auch auf Rechnungen und weiteren Dokumenten vermerkt. So können Rückfragen und laufende Themen jederzeit einfacher zugeordnet und nachvollzogen werden.
Unser Ziel ist es, Unterbrechungen durch parallele Kommunikationswege zu reduzieren und dadurch eine effizientere Bearbeitung Ihrer Anliegen sicherzustellen.
In dringenden Fällen ist eine direkte Kontaktaufnahme per Telefon selbstverständlich weiterhin möglich. Wir bitten jedoch darum, wenn möglich, bevorzugt das Ticketsystem zu nutzen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.
Ihr EBS-Team
Alles auf einen Blick: Unser Helpdesk
Wussten Sie schon? Sie können auch direkt auf unser Helpdesk zugreifen. Dort erhalten Sie jederzeit eine klare Übersicht über all Ihre Tickets und offenen Vorgänge.
Den direkten Weg dorthin, sowie eine Anleitung, finden Sie ganz unten auf der Startseite unserer Homepage.
Mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes hat das deutsche Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Einführung der strukturierten, elektronischen Rechnung (E-Rechnung) beschlossen. Aktuell legt das BMF in seinem Entwurf mit Schreiben vom 14.06.2024 seine Anforderungen nebst Übergangsvorschriften dar. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens mit den Vorgaben zur Umsetzung der E-Rechnung ist laut BMF für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
Was bedeutet das für mein Unternehmen in Deutschland?
Ab 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen in Deutschland Rechnungen elektronisch empfangen können (nicht PDF!). Weiter sieht das neue Gesetz auch den Versand von elektronischen Rechnungen unter Berücksichtigung von Übergangsvorschriften vor. Dies betrifft nur Leistungen zwischen Unternehmen (B2B).
Was wird unter einer E-Rechnung verstanden?
Die E-Rechnung wird künftig in einem strukturierten elektronischen XML-Format ausgestellt, angelehnt an die EU-Norm EN 16931. Dieser einheitliche Standard ermöglicht den elektronischen Empfang sowie die Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungen.
Rechnungen im PDF-Format fallen nicht mehr unter den Begriff einer elektronischen Rechnung, sondern sind „sonstigen Rechnungen“ zuzuordnen.
Welche Ausnahmen wurden beschlossen?
Sogenannte „Kleinbetragsrechnungen“, deren Gesamtbetrag 250 EURO nicht übersteigt, müssen - abweichend von der allgemeinen Verpflichtung – auch weiterhin nicht elektronisch ausgestellt und übermittelt werden. Für Details empfehlen wir den Austausch mit Ihrem Steuerberater.
Wie verhält es sich mit digitalen Meldepflichten für EU-interne Transaktionen?
Die Europäische Kommission hat hierfür das Projekt ViDA (VAT in the Digital Age) ins Leben gerufen. Hierin wurden eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union vorgeschlagen, um Steuerbetrug zu bekämpfen.
Zu den Initiativen gehört die Einführung eines neuen Steuermeldesystems durch elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Dies war ursprünglich für 2028 geplant. Die Mitgliedstaaten konnten über den Start jedoch bis heute keine Einigung erzielen. Daher kann über den tatsächlichen Termin zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage getroffen werden.
Wie wird die E-Rechnung für Deutschland in der WinLine umgesetzt?
Bei der Einführung der elektronischen Rechnung muss zwischen eingehenden und ausgehenden Rechnungen unterschieden werden. Das Thema E-Rechnung ist in bereits bestehenden WinLine-Modulen umsetzbar.
Das zentrale Element wird dabei das WinLine ARCHIV sein, das in Kombination mit dem WinLine CRMdie Verteilung der Dokumente für die Bereiche Senden (WinLine eBILLING) und Empfangen (WinLine BELEG PRO) steuert. Das WinLine ARCHIV ermöglicht Ihnen eine revisionssichere Archivierung und erfüllt so auch die Anforderungen der Unveränderbarkeit bei elektronischen Rechnungen.
Wir freuen uns, Sie zu unserer Mesonic - Veranstaltung
Digital durchstarten:
Digitalisierung und elektronische Rechnungen im Fokus
einladen zu dürfen.
Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen und gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Digitalisierung und elektronischen Rechnungen zu informieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit führenden Experten auszutauschen und wertvolle Einblicke in die Praxis zu gewinnen.
Veranstaltungsdetails:
Datum: 24.09.2024
Zeit: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Ort: Zoom Meetingraum
Agenda:
Referenten:
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme zu bestätigen.
Bitte senden Sie Ihre Zusage per E-Mail an info@ebs-koeln.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 22 05 92 18-0.
Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten.
Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
es ist an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, da der Support für Windows Server 2012 nun beendet ist.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 10. Oktober 2023 keine Support-Dienstleistungen oder Sicherheitsupdates mehr für Windows Server 2012 bereitgestellt werden. Die Verwendung veralteter Systeme kann die Kompatibilität mit neuer Hard- und Software auf Ihren bestehenden Servern negativ beeinflussen.
Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass eine Lösung bereitsteht: Durch ein Upgrade auf Windows Server 2022 in Verbindung mit HPE ProLiant Gen11 Servern sichern Sie nicht nur die Betriebskontinuität, sondern erschließen auch neue Möglichkeiten, die Ihr Unternehmen voranbringen können.
Windows Server 2022 – das cloudbereite Betriebssystem, das lokale Infrastrukturen um Hybridfunktionen erweitert.
Die elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht
Während die elektronische Rechnung (eRechnung) in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass UnternehmenRechnungen ab € 250,-elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Bundestag bewilligt, jedoch hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss hat nun Änderungen vorgeschlagen, denen der Bundestag erneut zugestimmt hat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Somit ist zwar zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.
Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass die Rechnungsinhalte in eRechnungen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen müssen. So ist die durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Auszahlung gesichert. Das Datenformat muss dabei der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
Vorgesehene Zeitschiene
Das Wachstumschancengesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet. Daher gilt die im Gesetzentwurf geplante Zeitschiene, die wir hier wiedergeben, derzeit nur als Anhaltspunkt und kann sich noch ändern:
Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald eine detaillierte Zeitschiene zur Einführung der eRechnung vorliegt
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