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Wir freuen uns, Sie zu unserer Mesonic - Veranstaltung
Digital durchstarten:
Digitalisierung und elektronische Rechnungen im Fokus
einladen zu dürfen.
Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich über die neuesten Entwicklungen und gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Digitalisierung und elektronischen Rechnungen zu informieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit, sich mit führenden Experten auszutauschen und wertvolle Einblicke in die Praxis zu gewinnen.
Veranstaltungsdetails:
Datum: 24.09.2024
Zeit: 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Ort: Zoom Meetingraum
Agenda:
Referenten:
Wir bitten Sie, Ihre Teilnahme zu bestätigen.
Bitte senden Sie Ihre Zusage per E-Mail an info@ebs-koeln.de oder kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0 22 05 92 18-0.
Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten.
Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
es ist an der Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, da der Support für Windows Server 2012 nun beendet ist.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 10. Oktober 2023 keine Support-Dienstleistungen oder Sicherheitsupdates mehr für Windows Server 2012 bereitgestellt werden. Die Verwendung veralteter Systeme kann die Kompatibilität mit neuer Hard- und Software auf Ihren bestehenden Servern negativ beeinflussen.
Wir möchten Ihnen jedoch versichern, dass eine Lösung bereitsteht: Durch ein Upgrade auf Windows Server 2022 in Verbindung mit HPE ProLiant Gen11 Servern sichern Sie nicht nur die Betriebskontinuität, sondern erschließen auch neue Möglichkeiten, die Ihr Unternehmen voranbringen können.
Windows Server 2022 – das cloudbereite Betriebssystem, das lokale Infrastrukturen um Hybridfunktionen erweitert.
Die elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht
Während die elektronische Rechnung (eRechnung) in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern (B2G) bereits seit einiger Zeit verpflichtend ist, soll diese Pflicht nun auch auf den Bereich des Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmen (B2B) ausgeweitet werden. Dies soll u.a. beinhalten, dass UnternehmenRechnungen ab € 250,-elektronisch empfangen, verarbeiten, senden und archivieren sollen.
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Dieser wurde vom Bundestag bewilligt, jedoch hat der Bundesrat seine Zustimmung verweigert. Der eingeschaltete Vermittlungsausschuss hat nun Änderungen vorgeschlagen, denen der Bundestag erneut zugestimmt hat. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss ihm auch der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 22. März 2024 zustimmen. Somit ist zwar zurzeit nicht klar, zu wann die eRechnung wirklich kommen wird, dass sie aber kommt, gilt als gesichert.
Welche Voraussetzungen muss eine elektronische Rechnung künftig erfüllen?
Die EU-Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass die Rechnungsinhalte in eRechnungen in einem strukturierten und maschinenlesbaren Datensatz vorliegen müssen. So ist die durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung der Rechnung von ihrer Erstellung bis zur Auszahlung gesichert. Das Datenformat muss dabei der europäischen Norm EN16931 entsprechen.
Vorgesehene Zeitschiene
Das Wachstumschancengesetz ist derzeit noch nicht verabschiedet. Daher gilt die im Gesetzentwurf geplante Zeitschiene, die wir hier wiedergeben, derzeit nur als Anhaltspunkt und kann sich noch ändern:
Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren Sie, sobald eine detaillierte Zeitschiene zur Einführung der eRechnung vorliegt
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